DB-Auftrag: Uhr oder Tacho? |
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Die Unsicherheit unter den Taxifahrern ist groß: Werden die Fahrten mit den Taxi-Gutscheinen der Bahn mit Taxameter gefahren oder pauschal mit 65 Cent pro Kilometer? Und was ist dann mit dem Rückweg?
Gestresst und entnervt steuert der Fahrgast am Bahnhof den Taxistand an. Weil der Zug Verspätung hat, bezahlt die Deutsche Bahn das Taxi. Doch wie muss so ein Taxigutschein mit der Bahn abgerechnet werden? Zunächst einmal gilt: Ähnlich wie Fluggesellschaften ist die Bahn nach einer EU-Verordnung dazu verpflichtet, bei Zugausfällen oder gravierenden Verspätungen innerhalb eines bestimmten Zeitfensters die Kosten für eine Hotelübernachtung oder für die Beförderung mit einem Ersatzverkehrsmittel zu bezahlen. Die Entscheidung, ob der Zuggast mit dem Taxi weiterfahren darf, treffen in der Regel Mitarbeiter der Bahn vor Ort. Der Fahrgast erhält dann sogenannte Taxigutscheine (siehe Abbildung). Dazu TVM Gutscheine (hier reicht die erste Seite oder du legst einen Gutschein überlappend auf den anderen...) Achtung: Diese Gutscheine der Bahn sind mit einem Wasserzeichen versehen und somit vor Missbrauch durch Kopieren oder dergleichen geschützt. Nur wer einen Original-Gutschein mit Wasserzeichen annimmt, kann den Fahrpreis abrechnen. Doch wie funktioniert die Abrechnung? In einer EU-weiten Ausschreibung hat die Bahn ab 1.3.2010 abermals einen Partner für Taxifahrten gesucht. Die Ausschreibung hat nach 2007 wiederum der Taxi-Bundesverband BZP gewonnen. Dadurch werden die Fahrten wie bisher auch über die Mitgliedszentralen des Bundesverbands abgerechnet. In München ist das die Taxi München eG. Eine direkte Abrechnung zwischen dem Taxiunternehmen und der Bahn AG ist nicht vorgesehen. Dabei wurde zwischen dem BZP und der Bahn in einem Rahmenvertrag ein für ganz Deutschland geltender einheitlicher Tarif festgelegt, der natürlich auch für München gilt. Bei jeder Taxifahrt mit Bahngutscheinen ist zwischen Fahrten innerhalb und außerhalb des Pflichtfahrgebiets zu unterscheiden. Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebiets werden immer nach Taxitarif gefahren, also mit eingeschaltetem Taxameter. Das Pflichtfahrgebiet für München beinhaltet neben der Landeshauptstadt die Landkreise München, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Bad Tölz-Wolfratshausen (dort bis zur B 472), Ebersberg, Erding, Freising und Dachau. Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebiets werden mit 65 Cent pro gefahrenen Kilometer netto vergütet. Wenn ein Fahrgast beispielsweise nach Augsburg gefahren wird, zählen die Kilometer vom Bahnhof bis zum Fahrtziel in Augsburg plus die Kilometer für den Rückweg bis zur Stadtgrenze. Werden insgesamt weniger als 50 Kilometer gefahren, wird auf den Endpreis der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent aufgeschlagen, ab 51 Kilometer Fahrtstrecke 19 Prozent (siehe Beispielrechnung). Die Wartezeit für einen Stau oder an roten Ampeln bekommt der Taxifahrer nicht bezahlt. Da die Fahrt von der Bahn und nicht vom Fahrgast bezahlt wird, erhält dieser natürlich auch keine Quittung. Bekommen mehr als vier Zuggäste einen Gutschein, sodass ein Großraumtaxi benötigt wird, rechnet der Taxifahrer pro gefahrenen Kilometer 76 Cent netto ab. Der pauschale Zuschlag über fünf Euro entfällt in diesem Fall natürlich. Einige Mitgliedsunternehmen des TVM haben klare Vorgaben, zu welchem Kilometerpreis Fernfahrten angenommen werden dürfen. Taxifahrer sollten sich daher bei ihrem Unternehmer erkundigen, ob sie Fernfahrten zu 65 Cent netto pro gefahrenen Kilometer durchführen dürfen. „Kann ich bei Ihnen mit Bahn-Gutschein bezahlen?“ Beispielrechnung: Zwei Fahrgäste möchten mit einem Bahngutschein nach Augsburg: Dieselbe Fahrt hätte mit sechs bis acht Personen 102,20 Euro brutto gekostet. TVM-Tipp Sowohl ein Muster eines Bahngutscheins als auch ein „Merkblatt für Taxifahrer bei Bahnfahrten“ liegen als PDF vor. TVM-Mitgliedern senden wir diese PDFs auf Anfrage unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. '; document.write( '' ); document.write( addy_text65153 ); document.write( '<\/a>' ); //--> Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. per E-Mail zu. |
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