Kosten fressen Gewinne auf |
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Das Taxigewerbe fordert in seinem Tarifantrag eine Preiserhöhung von 12 bis 16 Prozent. Eine ausführliche Begründung macht klar, dass diese Forderung nicht nur angemessen, sondern wirtschaftlich dringend notwendig ist.
Die letzte Tariferhöhung war 2006 und liegt somit inzwischen vier Jahre zurück. Die MVG, wie das Taxi ebenfalls ein Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs, erhöht ihre Preise regelmäßig. Im direkten Vierjahresvergleich haben die Münchner Verkehrsbetriebe ihre Beförderungsentgelte um 16,2 Prozent angehoben. Mit den seit 2006 gültigen Tarifen erwirtschaftet ein Taxiunternehmer derzeit durchschnittlich 2,61 Prozent Rendite. Dieser Wert ergibt sich anhand einer Kurzkalkulation eines Taxiunternehmens in München und wurde berechnet für einen Einzelunternehmer mit einem Fahrer bei 45 Prozent Umsatzbeteiligung. Es bleiben dem Taxiunternehmer vom gesamten erzielten Umsatz nach Abzug aller Kosten also nicht mal drei Prozent Gewinn übrig. Bei so einer kleinen Marge genügen schon kleinste Abweichungen sowohl auf der Kosten- als auch auf der Umsatzseite, um die Rentabilität ins Negative zu rücken. Nachfolgend ein paar Beispiele:
Der beantragte neue Tarif bewirkt bei Flughafenfahrten eine Verteuerung um 16,89 Prozent. Dies erscheint schon deswegen unumgänglich, weil diese Fahrten in 15 Jahren von 1995 bis 2010 lediglich um 13 Cent pro Kilometer gestiegen sind. Der als Zuschlag geforderte Euro für alle vom Flughafen abgehenden Fahrten soll die Gebühren für die Aufstellung am MUC auffangen. Dadurch ist gewährleistet, dass tatsächlich nur Fahrgäste vom Flughafen an den Zusatzkosten beteiligt werden. Das Modell, die Flughafengebühren über einen gesonderten Zuschlag an den Fahrgast weiterzugeben, wurde übrigens letztes Jahr in Berlin eingeführt und hat sich dort bewährt.
Kein Geschäft am Flughafen, dafür überfüllte Taxistände so wie hier am vierten Tag der Luftraumsperrung wegen der isländischen Aschewolke sorgten für massive Umsatzrückgänge. Leider nicht bewährt hat sich der Großraumzuschlag, der seit 2006 erst ab der sechsten Person und nicht wie jahrelang vorher ab der 5. Person kassiert werden darf. Er soll deswegen wieder bereits ab dem fünften Fahrgast gelten und weiterhin fünf Euro betragen. Die neue Regelung war den Kunden nur schwer zu vermitteln, denn weitere Anfahrtswege und damit verbundene längere Wartezeiten müssen Taxifahrer mit entsprechenden Großraumfahrzeugen schon ab der fünften Person und nicht erst ab der sechsten in Kauf nehmen. Darüber hinaus beklagten sich Fahrgäste regelmäßig über unterschiedliche Auslegungen seitens der Fahrer. Um solche Unsicherheiten bei der Kundschaft zu vermeiden und um eine klare und logische Begründung für den Großraumzuschlag geben zu können, sollten künftig Aufschläge wieder ab der fünften Person verlangt werden dürfen. Erstmals taucht in einem Tarifantrag ein gesonderter Zuschlag für Zahlungen mit Kredit- oder EC-Karten auf. Das Volumen der Fahrten, bei denen bargeldlos bezahlt wird, liegt mittlerweile bei 10-12 Prozent des Gesamtumsatzes. Kreditkartenfirmen verlangen ein Disagio von durchschnittlich vier Prozent. Schon allein dieser Posten genügt, um die oben angesprochenen 2,61 Prozent Rendite aufzufressen. Am Flughafen München ist die Akzeptanz von Kreditkarten inzwischen vertraglich vorgeschrieben. Auch die Münchner Taxizentralen bieten ihren Kunden Kreditkartenzahlung, in manchen Fällen sogar EC-Kartenzahlung an. Die Abwicklung erfolgt meist direkt über das Funksystem. Selbst diejenigen, die keiner Zentrale angeschlossen sind, akzeptieren bargeldlose Zahlung und verwenden dafür elektronische Geräte. Diese kosten monatlich je nach Anbieter und möglicher Online-Prüfung zwischen 12 und 25 Euro – zzgl. des Disagios.
Bei einer Flughafenfahrt mit Kreditkartenzahlung gehen dadurch zwischen 2,50 und 3,20 Euro an Kosten und Gebühren verloren. Bei Stadtfahrten liegen die Abzüge bei einem exemplarischen Fahrpreis von 14 Euro bei 1,12 Euro. Nicht einbezogen sind der Abrechnungsaufwand für die Buchhaltung sowie etwa drei bis vier Wochen Eingangsverzögerung im Vergleich zur Bargeldzahlung. Warenhäuser und andere Branchen haben in ihre Verkaufspreise die Kosten für bargeldlose Zahlungen einberechnet. Im Taxitarif ist eine entsprechende Kostenkalkulation nicht enthalten. In vielen europäischen Standorten werden auf Fähren und an Mautstationen Aufschläge bei Kreditkartenzahlung verlangt. Dort bewegen sich die auf Kunden umgelegten Gebühren zwischen zwei Euro und zehn Prozent pro Auftrag. Eine Umlage in Form eines Zuschlags ist daher auch für den Taxitarif angemessen. Den ausführlichen Tarifantrag mit weiteren Begründungen können Mitgliedsunternehmen des TVM bei Florian Bachmann im Büro einsehen. Um telefonische Voranmeldung unter 089 / 450 54-113 wird gebeten. Derzeit kostet der Sprit 10 Cent mehr pro Liter als 2006. Mehrkosten, die seit vier Jahren nicht kompensiert werden. |
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